Privatkunden
18+. Glücksspiel kann süchtig machen. Hilfe unter 0800 1 37 27 00 oder Spielerschutz & Hilfe.
Sparen mit Gewinnchance

PS-Sparen und Gewinnen

Sparen kann trocken sein — muss es aber nicht. Ein Los für 5 € im Monat verbindet ein ganz normales Sparguthaben mit einer echten Gewinnchance und einem festen Anteil für Berlin. Wichtig vorab: Weil ein Losverfahren dabei ist, ist die Teilnahme gesetzlich erst ab 18 Jahren erlaubt.

So teilt sich ein Los auf

4 € sparen. 1 € Los. 25 Ct für Berlin.

4 €

Sparanteil

Landet auf Ihrem persönlichen Sparguthaben — unabhängig vom Ausgang der Ziehung. Dieser Teil ist und bleibt Ihr Geld.

1 €

Loseinsatz

Ihr Ticket für die monatliche Ziehung. Ob Sie gewinnen oder nicht, erfahren Sie automatisch nach dem Ziehungstermin.

25 Ct

Kiezprojekte

Fließt in gemeinnützige Projekte in Ihrer Region — Sie entscheiden mit, wenn Sie mitmachen.

Gewinnübersicht

Gewinnstufen

Bei der monatlichen Ziehung werden Gewinne von 2,50 € bis 250.000 € ausgeschüttet — von der kleinen Freude, die den Loseinsatz für den nächsten Monat schon wieder reinholt, bis zum Hauptgewinn, der wirklich etwas verändert. Die einzelnen Gewinnklassen und Gewinnwahrscheinlichkeiten sind Bestandteil der Teilnahmebedingungen.

Gewinnstufen PS-Sparen und Gewinnen (Übersicht)
GewinnklasseGewinnbetrag
Hauptgewinn250.000 €
Weitere Gewinnstufengestaffelt zwischen 2,50 € und 250.000 €
Kleinstgewinn2,50 €

Ziehungstermin: monatlich. Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt gemäß den Teilnahmebedingungen (AGB / Nutzungsbedingungen).

Spielerschutz (Verantwortungsvolles Spielen)

So sehr wir uns über jede Teilnahme freuen: PS-Sparen bleibt ein Losverfahren, und Glücksspiel kann süchtig machen. Deshalb ist uns wichtig, dass Sie nur mit Beträgen mitmachen, die Sie sich wirklich leisten können — und dass Sie wissen, wo Sie Hilfe finden, falls das Spielen einmal nicht mehr nur ein Nebeneffekt des Sparens ist. Die Teilnahme ist ohnehin erst ab 18 Jahren erlaubt (Jugendschutz).

Erlaubnis & Aufsicht

PS-Sparen und Gewinnen wird nach Maßgabe der geltenden glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) angeboten.

Die Berliner Sparkasse ist in der amtlichen Whitelist der erlaubten Glücksspielanbieter aufgeführt, die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) geführt wird. Die glücksspielrechtliche Aufsicht obliegt der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Berlin.

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)
Wichtig zu wissen

Hinweise & Einordnung

Interesse an PS-Sparen?

Ein Formular, zwei Minuten, keine Verpflichtung. Registrieren Sie sich unverbindlich, und wir informieren Sie persönlich über die nächsten Schritte.